Buchungsdaten unterliegen als personenbezogene Daten den geltenden Vorschriften zum Datenschutz. Bitte informieren Sie sich darüber, was Sie in Ihrem individuellen Fall berücksichtigen müssen.
Für Vermieter mit Sitz in Deutschland gelten die Vorgaben nach DSGVO:
Als Vermieter müssen Sie im Rahmen Ihrer Informationspflichten Nutzer/Gäste darüber aufklären, dass Sie Daten aus Anfragen und Buchungen mit der Nutzung der Software des Buchungstools an die URLAUBSARCHITEKTUR GmbH weitergeben. In der Regel ist hierfür ein entsprechender Hinweis in der Datenschutzerklärung Ihrer Webseite notwendig.
Weiterhin müssen Sie entsprechend der Vorschriften der DSGVO einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit uns abschließen. Hierzu den Vertrag herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. Bitte senden Sie uns dann den Vertrag eingescannt per E-Mail an kontakt@urlaubsarchitektur.de.
